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Satzung Johann-Gottfried-Seume-Literaturpreis

1. Vorhaben

Die Internationale Johann-Gottfried-Seume-Gesellschaft "ARETHUSA" e.V. [nachfolgend kurz der Verein genannt] verleiht im Abstand von zwei Jahren, in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Muldental einen Literaturpreis.

2. Bewerbungen

Einzelpersonen oder Institutionen (z.B. Verlage) können bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres literarische Arbeiten in deutscher Sprache einreichen. Die Entstehung der Texte soll höchstens fünf Jahre zurückliegen.
Nach dem 30.04. [Poststempel!] eingereichte Texte werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Texte sind in Schriftform einzureichen beim

Internationale Johann-Gottfried-Seume-Gesellschaft "ARETHUSA" e.V.
Göschenhaus Grimma-Hohnstädt
Schillerstraße 25
04668 Grimma

Elektronische Textformen werden nicht berücksichtigt.
Die Texte können bereits publiziert worden sein.
Dem eingereichten Text (unveröffentlicht oder bereits publiziert) ist ein kurzer Lebenslauf der Verfasserin / des Verfassers beizulegen. Auf bereits erhaltene Auszeichnungen soll im Lebenslauf nicht hingewiesen werden.

Der Text soll folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Inhaltliche und sprachliche Qualität
  2. Gesellschafts- und kulturkritischer Ansatz, dem Geiste Johann Gottfried Seumes folgend.

Auch Reiseberichte, die sich kreativ mit Seumes Reisen bzw. Leben auseinandersetzen, sind zugelassen.
Die Ausstattung bereits publizierter Bücher findet bei der Bewertung keine Berücksichtigung.

3. Vorauswahl

Der Verein, vertreten durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden, benennt aus Vereinsmitgliedern eine Arbeitsgruppe „Seume-Preis“. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres eine Vorauswahl der eingereichten Texte unter Beachtung der Anforderungen nach Punkt 2 der Satzung zu treffen. Die Arbeitsgruppe benennt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.
Das den Vorsitz führende Mitglied der Arbeitsgruppe ist zugleich Mitglied der Jury.

4. Jury-Verfahren

Der Verein, vertreten durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden benennt mindestens zwei Juroren neben dem vorsitzenden Mitglied der Arbeitsgruppe nach Punkt 3.
Die Gesamtzahl der Juroren muss eine ungerade sein.

  • Jeder der benannten Juroren soll über ausreichende literarische Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen.
  • Jeder Juror ist zur Unabhängigkeit verpflichtet.
  • Die Juroren ernennen aus ihren Reihen einen Sprecher.
  • Die Vorauswahl der eingegangenen Arbeiten wird der Jury bis zum 01.07. des jeweiligen Jahres zugestellt.
  • Die Entscheidung der Jury ist bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres mehrheitlich zu treffen.
  • Die Entscheidung ist in schriftlicher Form mit Begründung unverzüglich dem Verein mitzuteilen.
  • Kann aufgrund unüberbrückbarer Auffassungsgegensätze oder bei unzureichender Qualität der eingereichten Arbeiten keine Entscheidung herbeigeführt werden, wird das Verfahren für gescheitert erklärt und der Seume-Literaturpreis in dem betreffenden Jahr nicht vergeben.
  • Eine Teilung des Preises ist nicht möglich.
  • Die Mehrheitsentscheidung der Jury ist für den Verein und für die Sparkasse Muldental bindend und muss bis zum 30.10. des jeweiligen Jahres der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
  • Die Preisverleihung findet um den 6. Dezember des jeweiligen Jahres statt, an jenem Tag, an dem Johann Gottfried Seume 1801 seinen Spaziergang nach Syrakus von Grimma aus begann.
  • Ein Mitglied der Jury hält bei der festlichen Übergabe des Preises die Laudatio auf den Preisträger.
  • Vor der Aufnahme der Tätigkeit der Jury kann mit dem Verein eine Aufwandsentschädigung für die Juroren abgestimmt werden.
  • Sonstige verwaltungstechnische Unkosten, die im Verlauf des Verfahrens entstehen, können nach Rücksprache und gegen Quittungsvorlage durch den Verein erstattet werden.
  • Dies gilt auch für die Reisekosten, die nach der Sächsischen Reisekostenvergütung erstattet werden können.
  • Eine Aufwandsentschädigung für den Laudator kann mit dem Verein abgestimmt werden.

5. Preisgeld

Das Preisgeld, das von der Sparkasse Muldental gestiftet wird, beträgt gegenwärtig 3000,- €.

Kann der Preis nach Punkt 4 nicht vergeben werden, kann das Preisgeld für den Seume- Literaturpreis des nachfolgenden Bewerbungszeitraums einbehalten werden.

Der Preis hat den Charakter einer Zuwendung. Ein Rechtsanspruch auf den Preis besteht nicht.

6. Kommunikation

Begleitend zum Seume-Literaturpreis wird eine Arbeitsgruppe Kommunikation für die Pressearbeit gebildet.
Durch die Arbeitsgruppe soll der Seume-Literaturpreis im nationalen und internationalen Rahmen besser bekannt gemacht werden.

7. Zusätzliche Vorgaben

Der Verein, vertreten durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden, behält sich das Recht vor, für ein Bewerbungsjahr zusätzliche Vorgaben für ein Bewerbungsverfahren zu stellen, etwa nur wissenschaftliche Beiträge, nur Prosa, nur Lyrik etc. Diese zusätzlichen Vorgaben werden mit der Ausschreibung der Öffentlichkeit mitgeteilt.

8. Änderung der Satzung

Änderungen – bis auf Angaben von zeitlichen Abläufen innerhalb eines Bewerbungsverfahrens – müssen vom Verein und der Sparkasse Muldental bestätigt werden.

9. Annahme der Satzung

Die vorliegende Satzung wird durch Mitgliederversammlung des Vereins bestätigt.